Kurz & knapp: Seit 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Für praktisch jede Website heisst das: eine korrekte Datenschutzerklärung ist Pflicht, sobald ein Kontaktformular, Server-Logs oder Analyse-Tools im Spiel sind. Ein Cookie-Banner schreibt das revDSG selbst nicht zwingend vor, solange keine Tracking-Cookies gesetzt werden. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bei jeder Erhebung von Personendaten, zum Beispiel über ein Kontaktformular, muss transparent informiert werden, wer die Daten bearbeitet und wozu.
Wer Tools wie Google Analytics oder Google Fonts von fremden Servern einbindet, gibt Daten ins Ausland weiter und muss das offenlegen.
Anders als bei der DSGVO haftet meist nicht die Firma, sondern die verantwortliche Person direkt, mit Bussen bis CHF 250’000.–.
Beide Gesetze ähneln sich, unterscheiden sich aber in einem entscheidenden Punkt: wer haftet.
| Aspekt | revDSG (Schweiz) | DSGVO (EU) |
|---|---|---|
| Wer haftet | Verantwortliche Person persönlich | Das Unternehmen |
| Bussen | Bis CHF 250’000.– | Bis 4 % des Jahresumsatzes |
| Cookie-Consent | Nur bei Tracking-Cookies nötig | Vor nicht notwendigen Cookies zwingend |
| In Kraft seit | 1. September 2023 | 25. Mai 2018 |
Beide Gesetze können nebeneinander gelten, etwa wenn eine Schweizer Website auch von Personen aus der EU besucht wird.
Drei Dinge, die bei jeder StarterKit-Website von Haus aus stimmen.
Deine Website läuft bei Infomaniak in der Schweiz. Kein Cloud-Riese aus den USA, kein Umweg über Frankfurt oder Amsterdam.
Keine externen Tracking-Dienste, die Daten unbemerkt ins Ausland senden. Auswertung läuft cookiefrei über das eigene Stats.-Add-on.
Wird mitgeliefert und auf dein Angebot angepasst, passend zur Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.
Datenschutzerklärung inklusive, Hosting in der Schweiz, kein Google Analytics. Erstgespräch (30 Min.) ist kostenlos.